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Nutzungsbedingungen Otto Schmidt

Nutzungsbedingungen Otto Schmidt

Effective Date

May 5, 2026

Effective Date

May 5, 2026

Zusätzliche Bedingungen für die Nutzung von Otto-Schmidt Online im Rahmen der Nutzung von Libra (im Folgenden auch „Verlag“)

1. Leistungsumfang, Änderungsbefugnis

1.1  Die Datenbank steht dem Nutzer/der Nutzerin grundsätzlich täglich 24 Stunden zur Verfügung. Die Erreichbarkeit der Datenbank kann aus technischen Gründen, bspw. wegen Störungen, die auf Fehlern des Datenübertragungsnetzes beruhen, wegen höherer Gewalt oder wegen erforderlicher Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, eingeschränkt sein. Der Verlag bemüht sich, notwendige Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten – soweit zumutbar – außerhalb üblicher Dienstzeiten (9.00 bis 18.00 Uhr) durchzuführen. 

1.2  Die vereinbarte Beschaffenheit der Datenbank ergibt sich aus der Produktbeschreibung des Ver-lags. Der Verlag ist zu Erweiterungen, Einschränkungen oder Änderungen des Leistungsumfangs berechtigt, sofern der Vertragszweck für den Kunden/die Kundin nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird. Soweit diese Änderungen zu einer wesentlichen Beschränkung des Leistungsumfangs führen, ist der Kunde/die Kundin zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags innerhalb eines Monats ab Eintritt der wesentlichen Beschränkung berechtigt. Macht der Kunde/die Kundin von diesem Recht keinen Gebrauch, wird der Vertrag mit dem geänderten Leistungsumfang fortgeführt.

2. Nutzungsumfang, Urheberrecht

2.1  Die Nutzung erfolgt personengebunden ausschließlich durch die Inhaber/Inhaberinnen der mit dem Anmeldecode registrierten individuellen E-Mail-Adressen (Named-User-Modell); eine ohne Personenbezug nur auf die Höchstzahl gleichzeitiger Zugriffe begrenzte Nutzung (Concurrent-User-Mo-dell) ist ausgeschlossen. Die Weitergabe der Zugangsdaten innerhalb der Organisation des Kun-den/der Kundin und an außerhalb stehende Dritte ist unzulässig und stellt ohne Zustimmung des Verlags eine Urheberrechtsverletzung dar, die zivil- und strafrechtliche Folgen auslöst.

2.2  Die Datenbank erfährt Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz. Der Verlag räumt dem Nutzer/der Nutzerin für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches Recht ein, die Datenbank einschließlich der Software zu nutzen, die zur Schaffung der Datenbank oder zur Ermöglichung des Zugangs zu deren Elementen verwendet wird. Aufgrund des Nutzungsrechts ist der Nutzer/die Nutzerin berechtigt, die Datenbank zum Abruf der abgespeicherten Dokumente zu nutzen. Das Nutzungsrecht umfasst die Befugnis, Inhalte auf einem Datenträger zu speichern, auf dem Bildschirm sichtbar zu machen und für die eigene Nutzung auszudrucken. Dem Nutzer/der Nutzerin ist es im Rahmen seiner/ihrer geschäftlichen Tätigkeit gestattet, weitere Kopien eines Dokuments anzufertigen und diese ganz oder auszugsweise an einzelne Dritte weiterzugeben, soweit dies im Zusammen-hang mit der Bearbeitung eines konkreten Vorgangs erfolgt.

2.3  Jegliche Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe der Datenbank oder eines nach Art oder Umfang wesentlichen Teils der Datenbank bedarf der vorherigen Zustimmung des Ver-lags, soweit sie über den in vorstehender Ziffer eingeräumten Umfang hinausgeht. Der Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe eines nach Art oder Umfang wesentlichen Teils der Datenbank steht die wiederholte und systematische Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe von nach Art und Umfang unwesentlichen Teilen der Datenbank gleich, sofern diese Handlungen einer normalen Auswertung der Datenbank zuwiderlaufen oder die berechtigten Inte-ressen des Verlags unzumutbar beeinträchtigen (§ 87 b Abs. 1 UrhG). Dem Nutzer/der Nutzerin ist es insb. nicht gestattet, die Datenbank zum Aufbau eigener Datenbanken in elektronischer oder ande-rer Form zu nutzen. Als unzulässige Vervielfältigungshandlung gilt nicht die elektronische Speiche-rung oder Zwischenspeicherung von Teilen der Datenbank im Rahmen der vertragsgemäßen Nut-zung. Von dem Nutzungsvertrag nicht erfasst ist das gesetzliche Recht zur Anfertigung eines Verviel-fältigungsstücks gem. § 53 UrhG. Auch die einschlägigen gesetzlichen Befugnisse des Nutzers/der Nutzerin gem. § 87 c UrhG bleiben unberührt.

2.4  Eine über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinausgehende Nutzung der Datenbank etwa durch automatisiertes Auslesen ihrer Inhalte oder den Einsatz von Technologien, die die Funktionali-tät oder Sicherheit der Datenbank beeinträchtigen oder die Möglichkeiten des Verlags einschränken, die Zugangsberechtigung der Kundin/des Kunden sowie die Zulässigkeit von Art und Umfang der Nutzung zu überprüfen und einen Missbrauch zu verhindern, ist unzulässig. Der Verlag behält sich für diesen Fall die Sperrung des Zugangs vor.

2.5  Der Verlag behält sich das Recht zu Vervielfältigungen für das Text- und Data-Mining gem. § 44b UrhG vor. Umfasst sind insb. der systematische automatisierte Abruf von Dokumenten und Treffer-listen, das Erstellen systematischer Sammlungen daraus, die systematische Weitergabe von Doku-menten und Trefferlisten oder deren systematische Zugänglichmachung gegenüber Dritten sowie die Nutzung der Datenbankinhalte zum Zweck der geschäftsmäßigen Informationsvermittlung (Recher-che und Dokumentabruf im Auftrag eines Dritten). Unzulässig ist ferner die Nutzung der Datenbank-inhalte durch vom Verlag nicht autorisierte Machine Learning- bzw. KI-Systeme, einschließlich deren Entwicklung oder Training.

3. Haftung, Gewährleistung

3.1  Der Verlag übernimmt keine Haftung für Störungen der Erreichbarkeit der Datenbank, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Verlags beruhen, insb. weil die Ursache von Störungen nicht im Einflussbereich des Verlags liegt. Hierunter fallen u.a. Funktionsstörungen der Telefonleitungen zum Server, auf dem sich die Datenbank befindet, sowie Strom- und Serverausfälle, soweit die Server nicht im Einflussbereich des Verlags stehen. Dem Nutzer/der Nutzerin wird jedoch in den vorgenannten Fällen das Recht eingeräumt, den Vertrag nach Ablauf von fünf aufeinander folgenden Werktagen, an denen die Datenbank nicht erreichbar ist, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. In diesem Fall werden dem Nutzer/der Nutzerin lediglich Nutzungs-entgelte anteilig für die Dauer der Nutzungseinräumung der Datenbank bis zum Eintritt der Kündigung abzüglich der Zeit der Nichterreichbarkeit der Datenbank berechnet. Bereits zu viel gezahlte Entgelte werden zurückerstattet.

3.2  Der Verlag wendet bei der redaktionellen Aufbereitung der Inhalte die von einem Verlag üblicherweise zu erwartende Sorgfalt an. Jedoch kann der Verlag keinerlei Gewähr für die Korrektheit, Vollständigkeit, Aktualität oder Qualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Haftungs-ansprüche gegen den Verlag, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern auf Seiten des Verlags kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vor-liegt.

3.3  Der Verlag haftet für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verlags oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für das Fehlen von Garantieangaben und arglistig verschwiegene Mängel.

3.4  Im Fall leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung des Verlags bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut oder vertrauen darf) beschränkt auf den nach der Art der Leistung vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um einen Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

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