Stand: Juli 2024
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Terms of Service
1 Anwendungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der Libra Technology GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter 261006 B und mit der Geschäftsadresse Max-Urich-Straße 3, AI Campus, 13355 Berlin ("Libra") gelten für die Nutzung von Libra AI, wie in Ziffer 1.2 beschrieben.
1.2 Libra bietet seinen Kunden eine auf Künstlicher Intelligenz basierende digitale Legal-Tech Software as a Service Anwendung („Libra AI“) die u.a. durch eine Chatbotfunktion die juristische Arbeit unterstützt. Wesentliche Bestandteile von Libra AI sind der auf juristische Inhalte trainierte Chatbot („Libra Chatbot“) und die Libra Prompt Bibliothek („Libra Prompt Library“).
1.3 Durch Eingabe entsprechender Prompts in den Libra Chatbot („Kunden-Input“) können Kunden der Libra AI sich kundenspezifischen Output generieren („Libra Output“). Hierzu zählen z.B. Vertragsmuster, Vergleichsversionen von Dokumenten oder Rechtschreib- oder Grammatikprüfungen von zuvor durch den Nutzer in die Libra AI hochgeladenen Dokumenten. Um die Nutzung des Chatbots zu vereinfachen und den Libra Ouput zu präzisieren und zielgenau zu steuern, kann der Kunde zudem Prompts aus der Libra Prompt Library verwenden
1.4 Der Kunde kann zudem Dokumente in seinen Nutzeraccount hochladen und diese Dokumente mittels der Libra AI bspw. speichern und bearbeiten („Kunden-Dokumente“). Der Kunde ist selbst für die Erstellung von Backups der Kunden-Dokumente verantwortlich.
1.5 Libra bietet mit Libra AI keine Rechtsdienstleistungen an. Libra AI dient allein der Unterstützung des Kunden bei der eigenverantwortlichen juristischen Arbeit. Libra führt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls durch, sondern stellt den Kunden Muster zur Verfügung, deren rechtliche Überprüfung für die Anwendung im Einzelfall allein dem Kunden obliegt.
1.6 Libra AI wird in verschiedenen Modellen (z.B. „starter“, „enterprise“, „expert“) angeboten. Einzelheiten zu den Modellen finden sich auf der Libra Website. Die Modelle unterscheiden sich im Preis und den jeweils angebotenen Features.
1.7 Libra schließt Verträge über die Nutzung der Libra AI nur mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB („Kunden“).
1.8 Die für den Vertragsabschluss verwendete Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen dieser AGB in andere Sprachen dienen nur Informationszwecken. Im Falle von Widersprüchen gilt die deutsche Fassung.
1.9 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Libra stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
2 Vertragsschluss
2.1 Der Vertragsabschluss zur Nutzung von Libra AI erfolgt online, mit Hilfe der Angebotsmaske auf der Libra Website (https://libratech.ai/).
2.2 An der Nutzung von Libra AI interessierte Kunden können durch Eingabe ihrer Kontakt- und Zahlungsdaten, des gewünschten Modells von Libra AI, des Nutzungsbeginns sowie Erteilung der Zustimmung zu diesen AGB und dem Auftragsverarbeitungsvertrag ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über das ausgewählte Libra AI Modell zum in der Angebotsmaske angegebenen Preis abgeben („Angebot“).
2.3 Mit Zugang der per E-Mail dem Kunden von Libra übersandten Auftragsbestätigung, welche die in der Angebotsmaske gemachten Angaben des Kunden, die Leistungsbeschreibung des ausgewählten Libra AI Modells, diese AGB und den Auftragsverarbeitungsvertrags enthält, nimmt Libra das Angebot an und der Vertrag kommt zustande („Vertrag“).
2.4 Diese AGB sind integraler Bestandteil des Vertrags. Sollten Regelungen dieser AGB den in der Angebotsbestätigung gemachten Angaben widersprechen, gehen die Regelungen der Angebotsbestätigung diesen AGB vor.
3 Nutzung von Libra AI
3.1 Libra AI ist lediglich als Unterstützung bzw. als Hilfsmittel gedacht und kann keine selbstständige Prüfung und ein kritisches Urteil des Kunden über die Verwendbarkeit des Libra Outputs für die vom Kunden beabsichtigte Verwendung ersetzen.
3.2 Libra AI wird dem Kunden in Form des vertraglich vereinbarten Softwaremodells online über einen Internetbrowser bereitgestellt. Der Kunde hat selbst für eine ausreichende Internetanbindung und die für die Nutzung erforderlichen Systemvoraussetzungen, insbesondere im Hinblick auf ein aktuelles Betriebssystem und Browser (Chrome, Firefox, Safari, MS Edge), zu sorgen.
3.3 Der Kunde hat sich für die Nutzung von Libra AI online unter dem Link https://app.libratech.ai mit seiner E-Mailadresse und einem Passworte zu registrieren und ein Nutzerkonto zu errichten („Nutzeraccount“).
3.4 Libra AI, insbesondere der Libra Chatbot, nutzen Large Language Modelle von Drittanbietern. Für die Nutzung von Libra AI gelten zwischen Libra und dem Kunden zusätzlich zu diesen AGB folgende anbieterspezifische Regelungen des jeweiligen Drittanbieters (Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und den anbieterspezifischen Regelungen gehen die Regelungen dieser AGB vor):
Microsoft Azure Open AI Service
Code of Conduct:
https://learn.microsoft.com/en-us/legal/cognitive-services/openai/code-of-conduct
Acceptable Use Policy:
https://www.microsoft.com/licensing/terms/product/
ForOnlineServices/all
3.5 Libra kann Libra AI von Zeit zu Zeit ohne zusätzliche Kosten für den Kunden aktualisieren („Updates“), um bestehende Funktionen zu optimieren, zusätzliche Funktionen hinzuzufügen und das Benutzererlebnis zu verbessern. Eine solche Änderung führt nicht dazu, dass dem Kunden die ursprünglich vereinbarten Funktionalitäten nicht mehr zur Verfügung stehen oder ursprünglich vereinbarte Anforderungen nur noch wesentlich eingeschränkt erfüllt werden.
3.6 Libra kann den Zugriff auf Libra AI für den Kunden vorübergehend sperren, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist, konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Kunde gesetzliche Vorschriften oder die Pflichten aus dem Vertrag verletzt, mit der Zahlung einer Vergütung in Verzug ist oder dies aus zwingenden rechtlichen, gerichtlichen oder behördlichen Gründen erforderlich ist. Libra wird bei der Entscheidung über eine Sperre die berechtigten Interessen des Kunden berücksichtigen, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Kunde den Verstoß nicht verschuldet hat. Libra wird die Sperre aufheben, sobald die zwingenden technischen Gründe, der Vertragsverstoß, die zwingenden rechtlichen, gerichtlichen oder behördlichen Gründe wegfallen oder der Zahlungsverzug beendet ist.
4 Nutzungsrechte an Libra AI und dem Libra Output
4.1 Libra gewährt dem Kunden für die Dauer der Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung von Libra AI für interne Geschäftszwecke des Kunden in dem im Vertrag angegebenen Umfang. Der Kunde darf den Personen Zugang zu Libra AI gewähren, die im Vertrag vorgesehen sind („Nutzer“). Der Zugriff erfolgt im Wege des Software-as-a-Service Modells über das Internet.
4.2 Eine über die Bestimmungen des Vertrags hinausgehende Nutzung ist nicht gestattet. Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzung im Rahmen des vereinbarten Umfangs sicherzustellen. Der Kunde ist insbesondere nur berechtigt, Libra AI unter Einhaltung der im Vertrag festgelegten quantitativen Metriken wie Nutzeranzahl, Volumen etc. zu nutzen. Libra behält sich alle dem Kunden nicht ausdrücklich gewährten Rechte vor.
4.3 Libra AI darf nur in der von Libra bereitgestellten Form und mit den von Libra bereitgestellten Funktionen genutzt werden. Sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, darf Libra AI nicht vervielfältigt, verbreitet oder Dritten in irgendeiner Form zugänglich gemacht werden. Insbesondere ist Folgendes nicht gestattet:
a) Jegliche Weiterveräußerung oder Weitergabe von Libra AI oder Teilen hiervon zu kommerziellen oder nicht kommerziellen Zwecken an Dritte (z. B. in Form einer eigenen Plattform oder eines anderen Dienstes).
b) Jegliche Abwandlung von Libra AI, und
c) Jegliche Nutzung von Libra AI, die als verbotene Praxis im Sinne der KI-Verordnung zu qualifizieren ist;
d) Jegliche Nutzung von Libra AI, die als Hochrisiko-KI-System im Sinne der KI-Verordnung zu qualifizieren ist;
e) die weiteren in Ziffern 4.4 und in der Ziffer 7.2, 7.5, 7.6 genannten Handlungen.
4.4 Insbesondere wird der Kunde (a) die Libra AI nicht auslizenzieren, unterlizenzieren, verkaufen, weiterverkaufen, vermieten, übertragen, abtreten, vertreiben, oder anderweitig nutzen oder Dritten zur Verfügung zu stellen, z. B. unberechtigten Personen Zugang zur Libra AI zu gewähren; (b) Libra AI nicht modifizieren, „hacken“ oder anderweitig versuchen, unbefugt Zugang zur Libra AI zu erlangen; (c) die Libra AI nicht auf rechtswidrige Weise nutzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verletzung von Datenschutzrechten Dritter; (d) Libra AI nicht nutzen, um Rechte am geistigen Eigentum, Persönlichkeitsrechte oder andere Rechte anderer Personen verletzen; (e) Libra AI in einer Weise nutzen, die die Integrität oder Leistung der Libra AI und ihrer Komponenten stört oder unterbricht; (f) außer in den gesetzlich zulässigen Fällen, nicht versuchen, den Quellcode der Libra AI zu Grunde liegt, zu entschlüsseln, zu dekompilieren, zu reproduzieren, zu rekonstruieren (reverse engineering) oder auf andere Weise zu ermitteln, dies bezieht sich auch auf Quellcodes, Objektcodes, Algorithmen, Methoden, Prozesse oder Techniken, die darin verwendet werden oder enthalten sind; (g) Libra AI nicht nutzen, um wissentlich Viren, Malware, Trojaner, Zeitbomben oder ähnliche schädliche Software zu übertragen, hochzuladen, zu verlinken, zu senden oder zu speichern; (h) Libra AI nicht unter Verletzung des Vertrags nutzen oder versuchen zu nutzen; (i) keine Logos oder rechtliche Hinweise auf Urheber-, Marken- und ähnliche Rechte ändern oder entfernen; (j) Libra AI nicht mit anderen automatisierten Computerprogrammen wie „Bots“ verwenden.
4.5 Insofern am Libra Output gewerbliche oder geistige Eigentumsrechte von Libra bestehen, insbesondere Urheberrechte (insbesondere in Form von Datenbankrechten und Rechten an Software), verwandte Schutzrechte (Leistungsschutzrechte) oder Markenrechte, gewährt Libra dem Kunden dauerhaft das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung des Libra Ouputs für Zwecke der Fall- oder Mandatsbearbeitung des Kunden. Zu diesem Zweck darf der Kunde den Libra Ouput vervielfältigen und bearbeiten. Eine über die Verwendung Fall- oder Mandatsbearbeitung hinausgehende Kommerzialisierung des Libra Outputs ist nicht gestattet. Insbesondere ist nicht gestattet, den Libra Output außerhalb der Fall- oder Mandatsbearbeitung Dritten zur Verfügung zu stellen oder anderweitig zu kommerzialisieren.
5 Nutzungsrechte an Kunden-Dokumenten und Kunden-Input
5.1 Der Kunde räumt Libra zu Zwecken der Erstellung von personalisiertem, kundenspezifischem Libra Output in Libra AI (wie im Vertrag spezifiziert) ein nicht ausschließliches, unwiderrufliches, unterlizenzierbares, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes, räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der Kunden-Dokumente und des Kunden-Input ein.
5.2 Zum Zwecke des Trainings, der Verbesserung und Weiterentwicklung (zusammen „Training“) von Libra AI (insbesondere für das Training von LLMs) räumt der Kunde Libra ein auf die Dauer der Vertragslaufzeit begrenztes, unwiderrufliches, übertragbares, unterlizenzierbares (insbesondere an Drittanbieter von LLMs), räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der Kunden-Dokumente und des Kunden-Input für alle derzeit bekannten und unbekannten Nutzungsarten ein. Die Nutzung der Kunden-Dokumente und des Kunden-Input zum Zwecke des Trainings darf nur in aggregierter Form und unter Wahrung der Vorgaben aus Ziffern 11 erfolgen und nicht zurückführbar auf den einzelnen Kunden sein.
5.3 Sämtliche Rechte an nach dem Training mittels der Kunden-Dokumente und des Kunden-Inputs durch Libra erstellte abgeleitete Daten (inkl. abgeleiteter Werke und Datenbanken), insbesondere als Ergebnis des Modifizierens, Kombinierens, Anpassens, Zusammenführens oder Aggregierens (ganz oder teilweise) der Kunden-Dokumente oder des Kunden-Inputs mit anderen Daten oder Informationen („abgeleitete Daten“), stehen ausschließlich und dauerhaft Libra zu. Libra ist in der Nutzung und Verwertung der abgeleiteten Daten (insbesondere im Rahmen des Outputs von Libra AI) frei. Der Kunde erhält keinerlei Rechte an abgeleiteten Daten.
5.4 Die Nutzungsrechte gem. Ziffer 5.1 - 5.2 umfassen insbesondere das Recht zur Vervielfältigung der Kunden-Dokumente und des Kunden-Inputs mit allen Mitteln und in jeder Form, ganz oder teilweise (einschließlich das Laden, Anzeigen, Ausführen, Übertragen oder Speichern zum Zwecke der Ausführung und Verarbeitung von Daten oder der Übertragung auf Bild-, Ton- und andere Datenträger) und das Recht, die Kunden-Dokumente und den Kunden-Input zu übersetzen, anzupassen oder zu bearbeiten.
6 Vergütung
6.1 Der Kunde zahlt für die Nutzung von Libra AI die im Vertrag festgelegte Vergütung („Nutzungsgebühr“).
6.2 Die Nutzungsgebühr ist monatlich jeweils im Voraus fällig und zahlbar bis zum 5. Werktag eines jeden Kalendermonats auf das dem Kunden von Libra mitgeteilte Konto.
6.3 Die im Vertrag angegebenen Gebühren verstehen sich netto, zuzüglich der anwendbaren und im Vertrag ausgewiesenen Umsatzsteuer.
7 Pflichten des Kunden und Freistellung
7.1 Der Kunde nutzt die Libra AI nur in dem vertraglich vereinbarten Umfang. Der Kunde hält gegenüber Libra insbesondere auch die in Ziffer 3.4 genannten Vorgaben aus den Nutzungsbedingungen der Drittanbieter der LLMs ein.
7.3 Der Kunde ist für die Art und den Inhalt der Kunden-Dokumente und den Kunden-Input verantwortlich.
7.4 Der Kunde hat Kunden-Dokumente und Kunden-Input auf Viren, Malware und Trojaner vor ihrem Hochladen/ihrer Eingabe in Libra AI mittels state of the art Virus Programmen zu überprüfen.
7.5 Der Kunde darf in Libra AI keine Inhalte (Kunden-Dokumente und Kunden-Input) eingeben, hochladen und auf dieser speichern bzw. hosten, die gegen geltendes Recht verstoßen (insbesondere gewaltverherrlichenden, rassistischen, diskriminierenden oder pornografischen Inhalt haben), Rechte Dritter verletzen, insbesondere Rechte an geistigem Eigentum (wie z.B. Markenrechte, Urheberrechte und andere gewerbliche Schutzrechte) und Persönlichkeitsrechte.
7.7 Der Kunde wird die Nutzer von Libra AI, soweit erforderlich, hinreichend über die ordnungsgemäße Benutzung von Libra AI aufklären und instruieren und den Nutzern alle rechtlich erforderlichen Hinweise geben. Dies gilt insbesondere für datenschutzrechtliche Anforderungen und Anforderungen der KI-Verordnung. Der Kunde wird insoweit sämtliche Vorgaben von Libra beachten.
7.8 Der Kunde garantiert, dass die Kunden-Dokumente und der Kunden-Input nicht gegen geltendes Recht verstoßen, keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere Rechte an geistigem Eigentum (insbesondere Markenrechte, Urheberrechte und andere gewerbliche Schutzrechte), Datenschutz und Persönlichkeitsrechte, und dass die Verwendung der Kunden-Dokumente und des Kunden-Inputs für die Zwecke dieses Vertrages, insbesondere der Nutzung von Libra AI, rechtlich zulässig sind.
7.10 Der Kunde hat Störungen bzw. Mängel von Libra AI unter Angabe der ihm bekannten und für deren Erkennung zweckdienlichen Informationen an Libra zu melden.
8 Haftung
8.1 Libra haftet unbeschränkt:
a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
b) für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, sowie,
c) soweit Libra eine Garantie übernimmt, im Umfang einer solchen von Libra übernommenen Garantie.
Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet Libra nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht), jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss vernünftigerweise zu erwartenden vertragstypischen Schaden, höchstens aber eine Jahresnutzungsgebühr.
8.2 Libra haftet nicht für Inhalte, Kommunikationen, Resultate, Analysen oder Ergebnisse (insbesondere im Rahmen des Libra Outputs), die Libra AI als Ergebnis der Verarbeitung der Kunden-Dokumente und des Kunden-Inputs generiert. Der Kunde ist für die Überprüfung des Libra Ouputs gem. Ziffer 7.6 verantwortlich und haftet gem. Ziffer 7.9 für die Verwendung des Libra Outputs ggü. Libra.
8.3 Eine weitergehende Haftung von Libra ist ausgeschlossen.
8.4 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Organe, Vertreter, Mitarbeiter, sonstiger Bediensteter und sonstiger Erfüllungsgehilfen von Libra.
8.5 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und der KI-Verordnung bleiben unberührt.
9 Vertragslaufzeit und Kündigung
9.1 Die Vertragslaufzeit beginn mit dem im Vertrag benannten Nutzungsbeginn und beträgt initial einen Monat („Anfangslaufzeit“). Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich automatisch jeweils um einen Monat („Verlängerungslaufzeit“), wenn der Kunde oder Libra den Vertrag nicht mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Vertragsende kündigt.
9.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch Libra liegt insbesondere vor, wenn (1) ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder (2) der Kunde die Nutzung von Libra AI einer höheren Nutzeranzahl ermöglicht als vertraglich vereinbart.
9.3 Kündigungen bedürfen der Textform.
9.4 Bei Beendigung des Vertrags, gleich aus welchem Grund, erlischt das Nutzungsrecht und der Zugang des Kunden zu Libra AI unverzüglich.
10 Verfügbarkeit von Libra AI / IT-Sicherheit
Die Verfügbarkeit und IT-Sicherheit von Libra AI entspricht den Angaben in der Leistungsbeschreibung von Libra AI im Vertrag.
11 Datenschutz; Vertraulichkeit; Verpflichtung zur Berufsverschwiegenheit
11.2 Die Parteien werden alle Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnisse), die sich auf den Vertrag beziehen und als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, sonst verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Kunden-Dokumente und die Informationen, die sich auf die verwendeten Technologien, den Geschäftsbetrieb und die Strategien, auf Kunden, Preisgestaltung und Marketing beziehen („Vertrauliche Informationen“), vertraulich behandeln, aufbewahren und nicht an Dritte weitergeben. Ausgenommen davon sind Berater der Parteien, die einer beruflichen Schweigepflicht unterliegen, und die Mitarbeiter, die diese Informationen kennen müssen („need to know“), wobei die Vertraulichkeitsverpflichtungen für Berater der Parteien und Mitarbeiter nicht weniger streng sein dürfen als hier vereinbart. Ungeachtet dessen zählen zu den Vertraulichen Informationen keine Informationen, von denen die empfangende Partei nachweisen kann, dass sie: (a) ihr bereits vor Abschluss des Vertrags bekannt waren; (b) ihr von einem Dritten ohne Verletzung einer gesetzlichen oder vertraglichen Geheimhaltungspflicht offenbart wurden; (c) ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt waren oder werden oder (d) aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung zur Offenlegung verpflichtet ist. Die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen bleiben unberührt.
11.3 Die Parteien unterhalten angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen, um Vertrauliche Informationen in angemessener Weise nach anerkannten Sicherheitsstandards entsprechend dem aktuellen Stand der Technik aufzubewahren. Das Sicherheitsniveau darf nicht niedriger sein als für die eigenen Vertraulichen Informationen des Kunden bzw. von Libra.
11.4 Libra ist bekannt, dass Kunden in Bezug auf Kunden-Dokumente und Kunden-Input der anwaltlichen Verschwiegenheit gem. § 43a Abs. 2 BRAO unterliegen. Libra verpflichtet sich zur Einhaltung der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht gem. §§ 43a Abs. 2, 43e BRAO. Libra ist bekannt, dass ein Verstoß gegen diese Verschwiegenheitspflicht strafbar gem. §§ 203 Abs. 1 Nr.3, Abs. 4; 204 des Strafgesetzbuches (StGB) ist und mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, im Falle des § 204 StGB bis zu zwei Jahren, oder mit Geldstrafe bestraft werden kann. Der Strafrahmen erhöht sich auf Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe, wenn Libra in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, handelt.
11.5 Libra wird sich nur in dem zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Umfang Kenntnis von den gem. §§ 43a Abs. 2, 43e BRAO; 203 Abs. 1 Nr.3, 204 StGB geschützten fremden Geheimnissen verschaffen.
11.6 Libra ist berechtigt zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden weitere natürliche oder juristische Personen („Subunternehmer“) einzusetzen. Im Falle der Beauftragung von Subunternehmern, wird Libra die Subunternehmer in Textform zur Verschwiegenheit entsprechend dieser Ziffer 11 verpflichten. Libra ist bekannt, dass wenn ein Subunternehmer unbefugt ein fremdes Geheimnis offenbart und Libra diesen Subunternehmer nicht in Textform entsprechend dieser Ziffer 11 zur Verschwiegenheit verpflichtet hat, Libra gem. § 203 Abs.4 Nr. 1 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden kann. Der Strafrahmen erhöht sich auf Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe, wenn Libra in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, handelt.
11.7 Libra ist bekannt, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch bei Beendigung des Vertrages unverändert fortbesteht.
11.8 Da es sich bei Libra um eine juristische Person handelt, bezieht sich die Verschwiegenheitspflicht und die strafrechtlichen Folgen bei Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht auf die Geschäftsführer und Mitarbeiter von Libra, die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung gegenüber dem Kunden Kenntnis von den fremden Geheimnissen erhalten.
11.9 Libra ist bekannt, dass vertrauliche Informationen, die Libra im Auftrag eines Kunden, der Berufsgeheimnisträger gem. § 53a StPO ist, speichert/verarbeitet, dem Zeugnisverweigerungsrecht dieses Kunden unterliegen können (§ 53a StPO). Nach § 53a StPO entscheidet jedoch der Berufsgeheimnisträger über die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts. Im Falle einer behördlichen Vernehmung wird Libra unter Hinweis auf § 53a StPO der Vernehmung widersprechen und den Kunden unverzüglich informieren, der daraufhin über die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts entscheiden wird.
Libra ist bekannt, dass die sich im Gewahrsam von Libra befindlichen vertraulichen Informationen des Kunden, der gem. § 53a StPO Berufgeheimnisträger ist, dem Beschlagnahmeverbot gem. § 97 Abs. 2 StPO unterfallen. Die vertraulichen Informationen dürfen ohne Zustimmung des Kunden nicht herausgegeben werden. Im Falle einer Beschlagnahme wird Libra der Beschlagnahme widersprechen und den Kunden unverzüglich unterrichten.
12 Geistiges Eigentum
Libra behält sich alle Rechte des geistigen Eigentums (insbesondere Urheberrechte und verwandte Schutzrechte, Marken, Patente und Domains) und Know-How sowie Geschäftsgeheimnisse an Libra AI und dem Libra Output vor. Im Verhältnis zwischen den Parteien stehen diese Rechte allein Libra zu. Gleiches gilt auch für Weiterentwicklungen und sonstige Änderungen von Libra AI und des Libra Outputs. Das Nutzungsrecht in Ziff. 4 bleibt unberührt.
13 Änderungen
13.1 Libra behält sich Änderungen von Libra AI und dieser AGB aus berechtigten Gründen (u. a. aus Sicherheitsgründen, zur Leistungsverbesserung, zur Anpassung an ein neues technisches Umfeld, zur Anpassung an veränderte Marktbedingungen, zur Erfüllung gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen) nach billigem Ermessen vor, jedoch immer unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden. Die Änderungen beschränken sich auf Anpassungen, die dem jeweiligen berechtigten Grund entsprechen. Führen die Änderungen zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der vertraglich festgelegten Nutzung von Libra AI, wird Libra den Kunden in Textform mit einer Frist von mindestens 15 Tagen vorab informieren. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen, gelten die Änderungen als angenommen und werden mit dem in der Bekanntmachung der Änderungen angegebenen Datum wirksam. Libra wird den Kunden in der Mitteilung auf die Wirkung des Schweigens und die Bedeutung der Frist hinweisen.
13.2 Der vorstehende Absatz gilt nicht für solche Änderungen, die zu einer Änderung des Äquivalenzverhältnisses des Vertrags (von Leistung und Gegenleistung) führen würden. In einem solchen Fall kann Libra dem Kunden anbieten, den Vertrag zu den dann geänderten Bedingungen fortzusetzen. Diese geänderten Bedingungen werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde der Fortsetzung unter den geänderten Bedingungen in Textform zustimmt.
14 Sonstiges
14.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform gem. § 126b BGB, wobei ausdrücklich auf den Vertrag Bezug genommen werden muss. Dies gilt auch für eine Vereinbarung, die von diesem Textformerfordernis abweicht. Ziffer 14.2 bleibt unberührt.
14.3 Sollte eine Bestimmung des Vertrags unwirksam, rechtswidrig oder undurchführbar sein oder werden, so werden dadurch die Wirksamkeit, Rechtmäßigkeit und Durchführbarkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Vielmehr soll die Bestimmung durch eine Regelung ersetzt werden, die rechtlich zulässig ist und der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für Regelungslücken im Vertrag.
14.4 Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
14.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Berlin. Libra ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.